• Ferienhaus Oome Keike •

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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Oome Keike“

1.0        Mietvertrag

1.1 Nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen ist das Wohnen in dem Mietobjekt
erlaubt. Die Anzahl der Personen darf die angegebene
Personenanzahl nicht übersteigen und die personenbezogenen Daten (Namen und Geburtsdaten) müssen mit den Angaben übereinstimmen.

1.2 Das Zustandekommen des Mietvertrages erfolgt durch die Zusendung der Buchungsbestätigung.

2.0      Rechte und Pflichten
2.1 Die Vermieter verpflichten sich, bei Mietbeginn das Objekt in gepflegtem und  sauberem       Zustand zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende das Objekt in gepflegtem und sauberem Zustand zu hinterlassen und zu übergeben. Das bedeutet im Einzelnen: Mülleimer entleeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreien, Handtücher und Bettwäsche (abgezogen von den Betten) in die Dusche legen. Die Spülmaschine ist ausgeräumt, alle Räume sind gesaugt, die Tische abgewischt und benutztes Geschirr und Gläser gespült in den dafür vorgesehenen Küchenschränken verstaut. Bei Nichtbeachtung berechnen wir pauschal 150,- € als zusätzlichen Reinigungsaufwand.

2.1 Die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren ist im Ferienhaus „Oome Keike“ nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. erhöhter Reinigungsaufwand etc.).  

2.2 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und spätestens bei der Abreise dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu bezahlen.

2.3 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.

2.4 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.

 

3.0       Allgemeines

3.1 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt und somit das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist.

3.2 Ein Internetzugang ist kostenlos vorhanden. Bedingt durch die Insellage bitten wir teilweise Beeinträchtigungen zu entschuldigen.

3.3 Das unberechtigte Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten und zurücksetzen von Routern wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben. 

3.4 Das Mietobjekt darf nur mit der angegeben Maximalzahl an Personen belegt werden.

4.0      An-/Abreise
4.1 Dem Mieter werden 2 Wohnungsschlüssel ausgehändigt.
Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung werden dem Mieter berechnet.

4.2 Der Anreisetag gilt als erster Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die bestellte Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

5.0      Kosten
5.1 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten, wie die Bettwäsche (Betten bezogen), ein Handtuchpaket pro Person und Energiekosten enthalten. Die Kosten für eine Endreinigung sind ebenfalls im Preis enthalten, sofern das gemietete Objekt bei Abreise besenrein und sauber verlassen wird.  

6.0      Zahlungsbedingungen
Die Zahlung vor Ort per Bargeld ist möglich.

7.0       Rücktritt vom Mietvertag
7.1 Der Vermieter ist berechtigt von dem Mietvertag zurückzutreten, sollte der Mieter die Vorauszahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen entrichten.

 

7.2 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren, je nach Zeitpunkt der Stornierung werden ggf. Stornierungsgebühren geltend gemacht. Die Stornierung muss mittels eingeschriebenen Briefes (Fleegamwai 19, 25946 Norddorf) oder per E-Mail an oome-keike@t-online.de an die Vermieterin Anke Quedens-Herber, 25946 Norddorf auf Amrum erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Vermieter.
Entschädigung je nach Stornierungszeitpunkt:
                -40% der Kosten bei Rücktritt zwischen 60 und 30 Tagen vor Mietbeginn.
                -80% der Kosten bei Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn.

 

 

8.0      Haftung

8.1 Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

9.0      Datenschutz
9.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Es gelten die GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM HOTEL- UND VERMIETUNGSGEWERBE
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war –bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17 Uhr.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach §552BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder andere Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.
5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z.B. Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende
Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:
Übernachtung: 10% Übernachtung/Frühstück: 20% Halbpension: 30% Vollpension: 40%
7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.

Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Vermieter den Gesamtbetrag ein.

1.14 Wir behalten uns vor, Umbuchungen, Stornierungen und Vertragsänderungen mit 50,00 € in Rechnung zu stellen.

1.15 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

1.16 Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.

Sofern buchbar wird bei Aufenthalten von weniger als 1 Woche ein Kurzübernachtungs-Zuschlag in Höhe von  einem Tagespreis der jeweiligen Saisonzeit erhoben.

1.17 Gerichtsstand ist Niebüll

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

Anschrift

Fleegamwai 19
25946 Norddorf

Inhaberin

Anke Quedens-Herber

Kontakt

Telefon: 04682-2175
E-Mail: oome-keike@t-online.de